Impressum

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Veranstalter

yogaatelier
Jennifer Man-Seiberth
Justus-von-Liebig-Ring 11b
82152 Krailling
T. 0151 685 44 385
post@yogaatelier.eu

 

    2. Leistungsangebot

    Das yogaatelier bietet Yoga-, Pilates- und Barre-Kurse sowie weitere Bewegungsangebote in Präsenz an. Darüber hinaus werden Workshops, Day Retreats und – soweit angeboten – Online-Kurse und digitale Inhalte angeboten.

    Wir behalten uns vor,

    • Kursangebote und Lehrkräfte aus sachlichem Grund zu ändern,
    • Stundenplan, Tarife und Öffnungszeiten sowie den Ort der Kursdurchführung aus sachlichem Grund anzupassen,
    • während Ferienzeiten einen gesonderten Stundenplan anzubieten, sofern dies frühzeitig bekanntgegeben wird.

    An gesetzlichen Feiertagen findet grundsätzlich kein regulärer Unterricht statt, sofern kein abweichender Sonderstundenplan angekündigt wurde.

    3. Buchung / Vertragsschluss / Geltungsrang

     

    (1) Die Buchung unserer Angebote erfolgt über die jeweilige Buchungsstrecke bzw. über die von uns eingesetzten Buchungsplattformen, insbesondere Eversports und – soweit genutzt – Wellpass.

    (2) Mit erfolgreicher Anmeldung bzw. Buchung kommt ein Vertrag zwischen dem Teilnehmer bzw. der Teilnehmerin („Teilnehmer“) und dem Veranstalter zustande. Maßgeblich sind die jeweiligen Angebotsinformationen auf der Buchungsplattform sowie diese AGB.

    (3) Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge:

    a) zunächst die individuellen Angebotsinformationen auf der jeweiligen Buchungsplattform,

    b) danach diese AGB,

    c) ergänzend die Bedingungen der jeweiligen Buchungsplattform, soweit diese den technischen Ablauf, die Buchungsabwicklung oder Zahlungsabwicklung betreffen und wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen wurden.

     

      4. Teilnahmevoraussetzungen / Eigenverantwortung

      (1) Die Teilnahme an den Angeboten des yogaateliers erfolgt grundsätzlich eigenverantwortlich. Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, seine körperliche Belastbarkeit und seinen Gesundheitszustand vor und während der Teilnahme angemessen zu berücksichtigen.

      (2) Der Teilnehmer verpflichtet sich, gesundheitliche Einschränkungen, Verletzungen oder sonstige Umstände, die für die Teilnahme relevant sein können, der jeweiligen Lehrkraft vor Beginn des Kurses mitzuteilen und bei Bedarf ärztlichen Rat einzuholen.

      (3) Die Übungen sind nur im Rahmen der eigenen körperlichen Belastbarkeit auszuführen. Den Anweisungen der Lehrkraft ist Folge zu leisten.

      (4) Die Teilnahme an Yoga-, Pilates-, Barre- und vergleichbaren Bewegungsangeboten ersetzt keine ärztliche oder therapeutische Behandlung. Bei bestehenden gesundheitlichen Beschwerden sollte vor der Teilnahme ärztlicher Rat eingeholt werden.

      (5) Die Lehrkraft kann Teilnehmer von einzelnen Übungen oder – sofern dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist – von der weiteren Teilnahme ausschließen, wenn eine sichere Teilnahme aufgrund des erkennbaren Zustands des Teilnehmers nicht gewährleistet werden kann.

       

      5. Berührungen („Touch“) / No ‑ Touch

      Berührungen durch die Lehrkraft können im Unterricht beispielsweise zur Korrektur oder Unterstützung einer Übung eingesetzt werden.

      Möchte der Teilnehmer keine Berührungen erhalten („No‑Touch“), muss bei Kursbeginn bzw. vorher dem Lehrer/der Lehrerin mitgeteilt werden; entsprechende Wünsche werden berücksichtigt.

      Eine Berührung erfolgt grundsätzlich nur mit Einwilligung des Teilnehmers. Der Teilnehmer kann eine Berührung jederzeit ablehnen oder seinen Wunsch nach „No-Touch“ mitteilen.

      Der Wunsch nach „No-Touch“ wird von der Lehrkraft berücksichtigt. Unberührt davon bleiben notwendige Maßnahmen in einer akuten Not- oder Gefahrensituation.

      6. Stornierung / Rücktritt

      a) Präsenzkurse

      Eine Stornierung einer gebuchten Präsenzstunde ist bis 24 Stunden vor Kursbeginn kostenfrei möglich, sofern über die jeweilige Buchungsplattform eine entsprechende Stornierungsmöglichkeit angeboten wird.

      Bei einer späteren Stornierung oder bei Nichterscheinen besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung der für die jeweilige Buchung entrichteten Gebühr bzw. auf eine anderweitige Gutschrift, soweit gesetzlich zulässig.

      Bei Buchungen über Eversports, Wellpass oder eine andere Buchungsplattform gelten ergänzend die dort im jeweiligen Angebot ausgewiesenen Stornierungsbedingungen, soweit diese wirksam vereinbart wurden.

      Maßgeblich für die Einhaltung der Stornierungsfrist ist der in der jeweiligen Buchungsplattform dokumentierte Zeitpunkt der Stornierung.

      b) Online-Kurse / Videos zum Abruf (nicht live)

      Online-Inhalte und Videos stehen dem Teilnehmer nach erfolgreicher Buchung und Freischaltung zum Abruf bereit.

      Soweit eine Erstattung oder Stornierung über die jeweilige Buchungsstrecke bzw. Plattform möglich ist, richtet sich diese nach den dort geltenden Bedingungen.

      Bei digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger bereitgestellt werden, kann das gesetzliche Widerrufsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen vorzeitig erlöschen. Dies setzt insbesondere voraus, dass der Verbraucher ausdrücklich zustimmt, dass mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und bestätigt, dass ihm bekannt ist, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert. Zusätzlich muss die gesetzlich vorgeschriebene Vertragsbestätigung erfolgen.

      Die hierfür erforderlichen Erklärungen werden – soweit erforderlich – im jeweiligen Bestell- bzw. Buchungsprozess eingeholt.

      Die Einzelheiten des gesetzlichen Widerrufsrechts ergeben sich aus der jeweils bereitgestellten Widerrufsbelehrung.

      Bei Online-Live-Kursen oder sonstigen Dienstleistungen gelten die gesetzlichen Regelungen zum Widerrufsrecht und deren gesetzliche Ausnahmen.

      c) Workshops & Day Retreats

      Für Workshops und Day Retreats gelten folgende Rücktrittsfristen:

      • bis einschließlich 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfreier Rücktritt;
      • weniger als 14 Tage bis einschließlich 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: Zahlung von 50 % der Veranstaltungsgebühr;
      • weniger als 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn sowie bei Nichterscheinen: Zahlung von 100 % der Veranstaltungsgebühr.

      Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten.

      Stellt der Teilnehmer eine geeignete Ersatzperson, die den gebuchten Platz übernimmt und tatsächlich an der Veranstaltung teilnimmt, entfällt die Zahlungspflicht des ursprünglichen Teilnehmers, soweit dem Veranstalter hierdurch keine zusätzlichen Kosten entstehen.

      Für Veranstaltungen, die unter die gesetzliche Ausnahme vom Widerrufsrecht für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen fallen und für die ein bestimmter Termin oder Zeitraum vorgesehen ist, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Dies gilt nur, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür tatsächlich erfüllt sind.

      d) Form / Nachweis

      Stornierungen und Rücktritte sollen über die jeweilige Buchungsstrecke bzw. Buchungsplattform vorgenommen werden, soweit dort eine entsprechende Funktion zur Verfügung steht.

      Telefonische oder schriftliche Mitteilungen ersetzen eine ordnungsgemäße Stornierung über die Buchungsplattform grundsätzlich nicht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

      Maßgeblich für die Einhaltung der jeweiligen Stornierungsfrist ist der in der Buchungsplattform dokumentierte Zeitpunkt des Stornierungs- bzw. Rücktrittsvorgangs.

      Soweit eine Stornierung über die jeweilige Plattform technisch nicht möglich ist, kann die Stornierung ausnahmsweise in Textform gegenüber dem Veranstalter erklärt werden. Maßgeblich ist in diesem Fall der nachweisbare Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung beim Veranstalter.

      7. Haftung 

      a ) Eigenverantwortlichkeit  

      Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung des Teilnehmers für seine körperliche sowie psychische Gesundheit („Eigenverantwortlichkeit“).

      b ) Keine Verantwortlichkeit ohne Pflichtverletzung 

      Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für gesundheitliche Risiken/Folgen,

      die daraus entstehen,

      dass der Teilnehmer trotz eigener Einschränkungen teilnimmt,

      Hinweise des Lehrpersonals nicht beachtet

      oder Übungen entgegen seiner individuellen Belastbarkeit durchführt—

      sofern unsererseits keine vorsätzliche Pflichtverletzung vorliegt und keine Verletzung wesentlicher Pflichten schuldhaft verursacht wurde .

      Zwingende gesetzliche Regelungen bleiben unberührt , insbesondere bei Verletzungen von Leben/Körper/Gesundheit aufgrund zwingender Haftungsgründe . 

      c ) Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit ; zwingendes Recht vorrangig  

      Der Veranstalter haftet unbeschränkt nur bei Vorsatz sowie grober Fahrlässigkeit .

      Für Schäden aus Verletzung von Leben , Körper oder Gesundheit gelten zwingende gesetzliche Vorschriften vorrangig gegenüber etwaigen Begrenzungen dieser Klausel .

      d ) Beschränkung bei einfacher Fahrlässigkeit  

      Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“) begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden .

      Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen .

      Zwingende gesetzliche Regelungen bleiben unberührt .

      8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

       

      Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere zum Schutz von Verbrauchern, entgegenstehen. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Im Übrigen richtet sich der Gerichtsstand nach den gesetzlichen Vorschriften.

      9. Salvatorische Klausel

      Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.Soweit eine ergänzende Regelung erforderlich ist, gilt diejenige rechtlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.